Massage
Ein schöner Beruf mit großer Bandbreite.
Mit Möglichkeiten im Krankenhaus, selbstständig mit eigener Praxis,
mit besonderer Spezialisierung– Arzt und Vater eines Schülers
Erfolge der modernen Medizin in Praxis, Klinik und Rehabilitation sind eng mit der Behandlung durch den Masseur und medizinischen Bademeister verbunden.
Warum? | Dieser physiotherapeutische Beruf hat sich ständig weiter entwickelt: Dafür sorgen neue medizinische Erkenntnisse, dafür sorgen auch steigende Ansprüche der Patienten an moderne und wirksame Behandlungsmethoden. Die Therapiemethoden werden stetig weiter verbessert und verfeinert. |
Fazit | Eine Ausbildung zum Masseur und medizinischen Bademeister schafft die Grundlage für einen spannenden Beruf, in dem derzeit viel geforscht wird und der Dir vielfältige Aufstiegschancen bietet. |
Masseur/-in und medizinische/r Bademeister/-in
Die Ausbildung beginnt jeweils im Oktober.
Als schulische Mindestvoraussetzung bringst Du mit:
- einen Mittelschul- oder gleichwertigen Abschluss oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer
Dein
1.
Schuljahr
Am 1. Schultag
Falls Du es nicht schon zuvor von uns auf Anfrage erhalten hast, übergeben wir Dir unser Unterkunftsverzeichnis, wenn Du eine feste Bleibe hier in der Region brauchst. Und falls noch nicht alles komplett war, reichst Du fehlende Unterlagen nach wie z.B. ein aktuelles Passfoto für Deinen Schülerausweis.
Die 1. Woche
Falls Du einen Antrag auf Schulgeldersatz oder Bafög stellst oder eine Kopierkarte erwerben willst, geschieht dies auch in der ersten Woche. Beim Antrag Schulgeldersatz unterstützen wir Dich gerne.
Nach 2 Wochen
… wählt Ihr Euren Klassensprecher!
Nach 4 Wochen
… übergeben wir Dir Deinen Schülerausweis.
Nach 6 Monaten
Am Ende des Schuljahres
Und: Dein erster großer Praktikumsblock von vier Wochen Dauer beginnt! Deinen Fahrtkostenantrag stellst Du bitte jetzt bei unseren Damen vom Sekretariat.
Ausbildung Massage –
alles Wichtige für Dich hier:
Das derzeitig monatlich zu zahlende Schulgeld beläuft sich auf 100,83 €, zahlbar 12 Monate lang für ein Schuljahr (=1.210,00 €). Die zuständige Bezirksregierung gewährt hierfür pro Schüler einen Schulgeldersatz in Höhe von 110,00 € für 12 Monate (=1.320,00 €) für ein Schuljahr, gültig seit Januar 2024. Nach Abzug des Schulgeldersatzes beträgt das Schulgeld 0,00 €.
Es bleibt lediglich eine Verwaltungs- und Materialpauschale (VMP) in Höhe von 30,00 € zu zahlen.
Altötting (1),
Aidenbach (1),
Bad Birnbach (4),
Bad Füssing (2),
Bad Gögging (1),
Bad Griesbach (3),
Kößlarn (1),
Eggenfelden (1),
Marktl (1),
Mühldorf am Inn (1),
Pfarrkirchen (1),
Passau (4),
Plattling (1),
Pocking (1),
Reischach (1),
Straubing (1),
Traunreut (1),
Vogtareuth (1),
Zwiesel (1)