Weiterqualifikation
(WQ18)
Weiterqualifikation im
Bereich Physiotherapie
Man kann sich in 18 Monaten in Vollzeitunterricht (3-5 Tage in der Woche) zum Physiotherapeuten ausbilden lassen.
Diese erleichterte Weiterqualifizierung kommt vor allem denjenigen Masseuren zugute, die sich für das ebenfalls weit gefächerte Berufsfeld der Krankengymnastik interessieren.
Deine Möglichkeiten:
Direkt nach der erfolgreich absolvierten Massageausbildung
Einstieg auch nach Ableistung des Anerkennungspraktikums und beliebig langer Tätigkeit als deutscher Masseur und med. Bademeister möglich.
Die verkürzte Ausbildung zum Physiotherapeuten wird mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen!
Physiotherapeut/in
Als schulische Mindest-Voraussetzung benötigst Du:
- einen Realschul- oder gleichwertigen Abschluss
- oder eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Mittelschulabschluss erweitert,
- oder einen Mittelschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder einen Facharbeiterbrief.
Dein
1.
SEMESTER
Am 1. Schultag
Falls Du es nicht schon zuvor von uns auf Anfrage erhalten hast, übergeben wir Dir unser Unterkunftsverzeichnis, wenn Du eine feste Bleibe hier in der Region brauchst. Und falls noch nicht alles komplett war, reichst Du fehlende Unterlagen nach wie z.B. ein aktuelles Passfoto für Deinen Schülerausweis.
Die 1. Woche
Falls Du einen Antrag auf Schulgeldersatz oder Bafög stellst oder eine Kopierkarte erwerben willst, geschieht dies auch in der ersten Woche. Beim Antrag Schulgeldersatz unterstützen wir Dich gerne.
Nach 2 Wochen
… wählt Ihr Euren Klassensprecher!
Nach 4 Wochen
… übergeben wir Dir Deinen Schülerausweis.
Nach 6 Monaten
Am Ende Deiner Ausbildung
… erhältst Du von uns, nach bestandener Prüfung, Dein Abschlusszeugnis und von der Regierung von Niederbayern Deine Anerkennungsurkunde zum Physiotherapeuten.
Verkürzte Ausbildung zum
Physiotherapeuten = WQ18
Das derzeitig monatlich zu zahlende Schulgeld beläuft sich auf 100,83 €, zahlbar 12 Monate lang für ein Schuljahr (=1.210,00 €). Die zuständige Bezirksregierung gewährt hierfür pro Schüler einen Schulgeldersatz in Höhe von 110,00 € für 12 Monate (=1.320,00 €) für ein Schuljahr, gültig seit Januar 2024. Nach Abzug des Schulgeldersatzes beträgt das Schulgeld 0,00 €.
Es bleibt lediglich eine Verwaltungs- und Materialpauschale (VMP) in Höhe von 30,00€ zu zahlen.
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Weiterbildung
Wir stehen unter der Trägerschaft des bundesweit aktiven Verbands Physikalische Therapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) und sind Veranstaltungsort für viele Weiterbildungen, die die Landesgruppe Bayern anbietet.
Bei Interesse kannst Du auf der Homepage des VPT unter der Internetadresse www.vpt-bayern.de, Rubrik „Fort- und Weiterbildung“ nachlesen.